Sie sind hier: Startseite > Service > Informationen > Wohnen > Vergabekriterien
Der Europäische Feuerwaffenpass ist ein Dokument, das Menschen mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, in der Schweiz oder in Liechtenstein berechtigt, die darin eingetragenen Schusswaffen in einen anderen der genannten Staaten mitzunehmen.
Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt nicht zum Erwerb und Führen von Schusswaffen.
Zusätzlich können die EU-Staaten vorsehen, dass eine Bewilligung des besuchten Staates erforderlich ist. Regelmäßig bestehen jedoch Ausnahmen von dieser Bewilligungspflicht für Jägerinnen/Jäger und Sportschützinnen/Sportschützen.
Ausführliche Informationen zu den Themen
finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen.
Die Waffenbehörde:
Die Zuständigkeit der Waffenbehörde richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers, in Ermangelung eines Hauptwohnsitzes nach ihrem/seinem Wohnsitz.
Nähere Informationen zum Verfahrensablauf und zu erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei der zuständigen Waffenbehörde.
Der Europäische Feuerwaffenpass ist fünf Jahre gültig und kann einmal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.
Waffengesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Coronavirus in Österreich
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gesetzliche Neuerungen
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Vereine
Wahlen
Wohnen